Mitgliedschaft

Aktuelle Beiträge

* Einzelmitgliedschaft: Eine natürliche Person ab dem 19. Lebensjahr;
* Familienmitgliedschaft: (Ehe-)Paare mit gemeinsamem Wohnsitz, Familien mit beliebig vielen Kindern sowie Alleinerziehende mit Kind(ern) jeweils bis zum vollendeten 26. Lebensjahr;
* Jugendmitgliedschaft: Jugendliche vom 15. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und so lange sie in Schul- oder Berufsausbildung bzw. im  Studium sind, max. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr. An schließend erfolgt ein automatischer Übergang in eine Einzelmitgliedschaft;
* Körperschaften: Organisationen, Institutionen, Firmen, Körperschaften d.ö.R. o.ä. können als juristische Person Mitglied werden. Die Mitgliedschaft wird i.d.R. durch den gesetzlichen Vertreter wahrgenommen;
* Doppelmitgliedschaften: Einzel- oder Familienmitglieder die bereits eine Mitgliedschaft in einem weiteren Ortsverein oder dem Hauptverein haben.

    Antrag auf Mitgliedschaft im Schwarzwaldverein Ihringen e.V.

    Gewünschte Mitgliedschaft

    Körperschaft / Firma (bei Privatpersonen einfach leer lassen)

    Persönliche Daten (bei Körperschaft / Firma: Ansprechpartner)

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    Weiteres Mitglied 2

    Weiteres Mitglied 3

    Weiteres Mitglied 4

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    Spende (freiwillig)

    Zusätzlich zu meinem Mitgliedsbeitrag unterstütze ich die Vereinsarbeit mit der folgenden wiederkehrenden jährlichen Spende. Diese wird zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag im Rahmen des oben erteilten Lastschrift-Mandats widerruflich eingezogen:

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