Mitgliedschaft
Aktuelle Beiträge
* Einzelmitgliedschaft: Eine natürliche Person ab dem 19. Lebensjahr;
* Familienmitgliedschaft: (Ehe-)Paare mit gemeinsamem Wohnsitz, Familien mit beliebig vielen Kindern sowie Alleinerziehende mit Kind(ern) jeweils bis zum vollendeten 26. Lebensjahr;
* Jugendmitgliedschaft: Jugendliche vom 15. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und so lange sie in Schul- oder Berufsausbildung bzw. im Studium sind, max. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr. An schließend erfolgt ein automatischer Übergang in eine Einzelmitgliedschaft;
* Körperschaften: Organisationen, Institutionen, Firmen, Körperschaften d.ö.R. o.ä. können als juristische Person Mitglied werden. Die Mitgliedschaft wird i.d.R. durch den gesetzlichen Vertreter wahrgenommen;
* Doppelmitgliedschaften: Einzel- oder Familienmitglieder die bereits eine Mitgliedschaft in einem weiteren Ortsverein oder dem Hauptverein haben.